Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine maßgeschneiderte Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Beamtenanwärter oder Beamte in den ersten zehn Dienstjahren haben das Problem einer Versorgungslücke, wenn sie als dienstunfähig eingestuft werden, bis diese den Status eines Beamten auf Lebenszeit inne haben. In den ersten zehn Jahren bestehen bei einer bescheinigten Dienstunfähigkeit keinerlei Absicherungen durch den Dienstherren. Hier können Beamtenanwärter oder Beamte in den ersten zehn Jahren eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.  Die Dienstunfähigkeit muss vom Dienstherren anerkannt werden.

Dienstunfähigkeit nach Bundesbeamtengesetz (BBG)

Der Gesetzesgeber (nach nach § 42 BBG, Absatz 1) hat eine genaue Definition für die Dienstunfähigkeit getroffen, so gilt jemand als dienstunfähig, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens, wegen geistiger und körperlicher Schwäche unfähig ist, seinen Dienstpflichten dauerhaft nachkommen zu können, oder mindestens für den Zeitraum von sechs Monaten. Der betroffene Beamte muss sich selbstverständlich von einem Amtsarzt untersuchen lassen.

Dienstunfähigkeitsversicherung- auf die Details kommt es an

Beamte, bzw. Beamtenanwärter müssen grundlegend auf die Details einer Dienstunfähigkeitsversicherung achten. So greift die Versicherung nur im vollem Umfang, wenn eine so genannte echte Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag festgehalten wurde. Der Unterschied zwischen einer echten und einer unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel hat gravierende Auswirkungen für die Versicherten, in der Definition ist es lediglich eine fehlende Konkretisierung. Ein Beispiel für eine echte Dienstunfähigkeitsklausel:

“Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.”

Bei einer unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel fehlt die Formulierung “die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit”. Solch eine Versicherung mag für Beamte auf Lebenszeit völlig ausreichen, für den Rest gilt es, bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung auf eine echte Klausel zu achten.

Unterschiedliche Dienstunfähigkeitsversicherungen für einzelne Beamtenberufe

Generell gilt, eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine privatwirtschaftliche Vereinbarung zwischen Versicherten und Versicherungsanbietern. Daher lassen sich die Policen nicht über einen Kamm ziehen, vielmehr sind die einzelnen Dienstunfähigkeitsversicherungen jeweils individuell vereinbar. Einhergehend mit diesen Fakten erheben die Versicherungen, die letztlich auch Gewinne erwirtschaften wollen, unterschiedliche Beitragshöhen für einzelne Beamtenberufsgruppen. Beispielsweise läuft ein beamteter Lehrer weniger Gefahr sich körperlich zu verletzen, als ein Feuerwehrmann oder ein Polizist. Um hier einen optimalen Schutz zu gewähren, gleichzeitig aber die Beitragshöhe möglichst gering zu halten, lohnt sich ein Vergleich der Dienstunfähigkeitsversicherungen, dieser kann auch als Online-Vergleich durchgeführt werden.