Archiv für März 2011

EuGH-Urteil: Versicherungen dürfen nur Unisex-Tarife anbieten

Dienstag, 01. März 2011

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in einer Rechtsprechung die gängige Praxis der Versicherungen, geschlechtsspezifische Tarife anzubieten, untersagt und hat gleichzeitig eine Frist bis zum bis zum 21. Dezember 2012 gesetzt, bis zu diesem Zeitpunkt sollen solche Tarife abgeschafft werden. Demnach müssen Versicherungen geschlechtseinheitliche Tarife anbieten, damit soll die Gleichberechtigung weiter vorangetrieben werden. Konkret kann dies bedeuten, dass Frauen künftig höhere Renten von ihrer privaten Rentenversicherung erhalten können, oder aber auch höhere Beiträge für die Unfallversicherung abführen müssen.

Bislang unterschiedliche Tarife für Geschlechter

In den 27 Mitgliedsstaaten der EU wird in aller Regel die Beitragshöhe für Versicherungen geschlechtsspezifisch ermittelt, u.a. für Lebensversicherungen. In der tat gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede, so leben Frauen in der Regel länger (niedrigere Beiträge zur Lebensversicherung, geringere Rente in der privaten Rentenversicherung), bauen weniger Unfälle (niedrigere Beiträge zur KFZ-Versicherung) oder werden schlicht schwanger (Berücksichtigung in der Privaten Krankenversicherung). Dies versuchen die Versicherungen im Vorfeld eines Abschlusses zu ergründen und führen deswegen aussagekräftige Statistiken.

Generalstaatsanwältin Juliane Kokott will die Gleichbehandlung der Geschlechter weiter vorantreiben, nur dort, wo nachweisliche biologische Unterschiede (eben Schwangerschaft) feststellbar sind, will sie Ausnahmen gestatten lassen. Die statistischen Unterschiede, wie z.B. in der Lebenserwartung, will sie nicht gelten lassen, da die Lebenserwartung weniger vom Geschlecht, aber um so mehr von der Lebensweise, abhängt.

Die Haltung der Versicherungen zum EuGH Urteil

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer bedauert in einer Pressemeldung das Urteil des EuGH. Jörg von Fürstenwerth, Hauptgeschäftsführer des GDV, sagt zum Urteil: ” Mit der Entscheidung wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt.” Zudem äußerte der Verband die Befürchtung, dass die Beiträge im Durchschnitt durch Unisex-Tarife steigen werden. Auch bei der Riester-Rente hätte es gleichlautende Diskussionen gegeben, doch der Unisextarif hat sich in der Riester Rente durchgesetzt.

Die Haltung der Verbraucherzentrale zum EuGH Urteil

Demgegenüber begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Urteil des EuGH. Dennoch warnt der vzbv im Zuge der Beitragsanpassungen vor Prämienanhebungen und ruft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf, die Tarifumstellung genauestens zu beobachten. Der Vorstand des vzbv, Gerd Billen, hierzu: ” Die Aufsichtsbehörden müssen sicherstellen, dass unterm Strich die Beiträge für die identische Leistung nicht steigen werden.”

Nur wer Versicherungen vergleicht, kann sparen

Für alle geltenden Versicherungen greift das Urteil nicht, dennoch kann es lohnenswert sein, die einzelnen Versicherungen nach dem 21. Dezember 2012 zu vergleichen. Wenn die neuen Tarife günstiger erscheinen, kann ein Versicherungswechsel vielleicht den Geldbeutel schonen.